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   BFH, 07.03.1975 - VI R 120/72   

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https://dejure.org/1975,2425
BFH, 07.03.1975 - VI R 120/72 (https://dejure.org/1975,2425)
BFH, Entscheidung vom 07.03.1975 - VI R 120/72 (https://dejure.org/1975,2425)
BFH, Entscheidung vom 07. März 1975 - VI R 120/72 (https://dejure.org/1975,2425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit - Antrag auf Sonderausgabenabzug - Bausparbeitrag - Sparprämie - Wohnungsbau-Prämie - Bausparsumme - Bausparvertrag - Zusatzvertrag - Aufteilung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Kumulierungsverbot nach § 10 Abs. 4, § 52 Abs. 11 EStG 1967; Aufteilung der nach einer Erhöhung der Bausparsumme geleisteten Bausparbeiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 352
  • DB 1976, 705
  • BStBl II 1975, 532
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.09.1961 - VI 238/60 U

    Pflicht eines aus einem Bausparvertrag Prämienberechtigten zur Rückzahlung der

    Auszug aus BFH, 07.03.1975 - VI R 120/72
    Ist die Bausparsumme eines vor dem 9. Dezember 1966 abgeschlossenen Bausparvertrages nach dem 8. Dezember 1966 erhöht worden und ist deshalb nach dem BFH-Urteil vom 15. September 1961 VI 238/60 U (BFHE 73, 858, BStBl III 1961, 577) von zwei selbständig nebeneinander bestehenden Bausparverträgen auszugehen, so gelten die nach der Erhöhung der Bausparsumme geleisteten Beiträge solange als auf Grund des Zusatzvertrages geleistet, bis dieser prozentual das gleiche Guthaben wie der ursprüngliche Vertrag aufweist.

    Es folgte auch dem Urteil des erkennenden Senats vom 15. September 1961 VI 238/60 U (BFHE 73, 858, BStBl III 1961, 577), wonach die Erhöhung der Bausparsumme zum Entstehen zweier selbständig nebeneinander bestehender Verträge führe, von denen der zweite als mit dem Zeitpunkt der Erhöhung abgeschlossen gelte.

    Das führt steuerlich zur Annahme von zwei selbständig nebeneinander bestehenden Verträgen (vgl. Urteil VI 238/60 U).

  • BFH, 18.08.1972 - VI R 320/70

    Keine Bindung an Sparprämienantrag bei Wegfall des Prämienanspruchs vor

    Auszug aus BFH, 07.03.1975 - VI R 120/72
    Das gilt nur dann nicht, wenn ein Sparprämienantrag durch den Wegfall einer gesetzlichen Voraussetzung unwirksam geworden ist, bevor das FA über den Antrag entschieden hat (Urteil des Senats vom 18. August 1972 VI R 320/70, BFHE 107, 335, BStBl II 1973, 90).
  • BFH, 18.08.1972 - VI R 157/71

    Sonderausgabenabzug - Antrag des Bausparers - Festsetzung von Vorauszahlungen -

    Auszug aus BFH, 07.03.1975 - VI R 120/72
    So wird durch einen Sparprämienantrag ein später gestellter Antrag auf Sonderausgabenabzug von Bausparbeiträgen gegenstandslos (vgl. Urteil des Senats vom 18. August 1972 VI R 157/71, BFHE 107, 30, BStBl II 1972, 905).
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